Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betonknacker GmbH
Zoitzach 39
5575 Lessach

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand: 01.02.2025)

Wir führen Betonbohr- und -sägearbeiten als Dienstleistung durch die Vermietung von Betonbohr- und  -sägemaschinen mit dem entsprechenden Bedienungspersonal aus. Basis aller Aufträge und Ausführungsbedingungen ist unsere gültige Preisliste (diese wird auf Wunsch jederzeit zugesendet). Nachstehende Leistungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit der Firma Betonknacker GmbH. Sie schließen allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers aus. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Sofern unsere angeführten Lieferbedingungen nicht anders lauten, gilt die ÖNorm B2253 als Auftragsgrundlage.

 

Angebote
Alle von der Firma Betonknacker GmbH angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote und alle in den Angeboten genannten Preise sind freibleibend. Verträge kommen nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Betonknacker GmbH und mit dem darin bestätigten Inhalt zustande. Technische Beratungen und Auskünfte, auch in schriftlicher Form, werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Irgendeine Haftung hierfür wird jedoch nicht übernommen.

 

Bewilligungen
Der Auftraggeber haftet dafür, dass bei der Erteilung des Auftrages an die Firma Betonknacker GmbH sämtliche für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen und sicherheitstechnischen Evaluierungen, insbesondere baubehördliche Genehmigungen, Straßensperren etc., eingeholt sind und der Durchführbarkeit des Auftrages in jeder Hinsicht, insbesondere in statischer Hinsicht, nichts im Wege steht.

 

Statik
Durch unsere Bohr- und Schneidearbeiten verändern wir die Statik des Bauteils. Diese Veränderung muss vorher bauseits abgeklärt und freigegeben werden. Vor Beginn der Arbeiten muss auch geklärt sein, ob und welche Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und eventuell muss ein Abbruchplan zur Verfügung gestellt werden. Sollten die Ecken aus statischen Gründen nicht „überschnitten“ werden können, müssen die Ecken mit Kernbohrungen ausgebohrt und laut Preisliste verrechnet werden.

 

Ladezone und Parkfläche
Zum Aus- und Einladen der Maschinen muss auf der Baustelle eine Ladezone zur Verfügung gestellt werden und zum weiteren Parken ein kostenloser Parkplatz in max. 500 m Entfernung, sonst werden die Kosten für einen gebührenpflichtigen Parkplatz verrechnet.

 

Arbeitsbeginn
Bei Arbeitsbeginn muss eine weisungsbefugte Person des Auftraggebers auf der Baustelle anwesend sein, die über Art und Umfang des Auftrages informiert und berechtigt ist, trotz vorliegendem Angebot und Auftrag eventuell Änderungen vorzunehmen, aber auch über deren preislichen Konsequenzen informiert ist.

 

Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte
Das Einmessen und Anzeichnen der Bohransatzpunkte und Sägeschnitte muss durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber muss vor Beginn der Arbeiten über die genaue Anzahl und Lage von Leitungen, Einbauten etc. informiert sein, um uns diese bekannt zu geben, oder es werden diese bauseits freigestellt. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die alleinige volle Haftung. Sollten die Ansatzpunkte aus technischen Gründen nicht möglich sein und die Ansatzpunkte müssen versetzt oder verschoben werden, so wird dies vor Ort mit dem Auftraggeber vereinbart und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt. Die Haftung für eventuelle Einbauten verbleibt, wie oben angeführt, beim Auftraggeber.

 

Befestigung
Die Betonbohr- und -sägegeräte müssen am Bauteil befestigt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Stahldübel. Hat der Bauteil (z.B. Mauerwerk) nicht die erforderliche Festigkeit, so muss durch das Mauerwerk eine Schlagbohrung zum „Durchankern“ hergestellt und verrechnet werden bzw. ein Klebeanker gesetzt und verrechnet werden. Das Entfernen und Verschließen der Dübel ist nicht im Einheitspreis enthalten und wird nach Aufwand verrechnet.

 

Gerüst
Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, so ist vom Auftraggeber ein Gerüst laut ÖNorm B4007 §46 AAV beizustellen. Fehlt das Gerüst zum Zeitpunkt des vereinbarten Arbeitsbeginns oder ist es von der Firma Betonknacker GmbH aufzustellen oder zu verändern, so werden die Arbeits- und Wartezeiten in Regie verrechnet. Sollte kein Gerüstmaterial vorhanden sein, wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gerüst aufgestellt. In diesem Fall werden dem Auftraggeber die tatsächlichen Kosten für das Gerüst und die Arbeitszeit in Regie verrechnet.

 

Unterstellungen
Bauseits müssen vor Beginn der Schneidearbeiten alle betroffenen Bauteile unterstellt und gegen das Abstürzen abgesichert werden sowie alle schützenswerten Bauteile und Einrichtungsgegenstände (Böden, Möbel, elektrische Anlagen etc.) entsprechend abgedeckt werden. Ist dies jedoch nicht möglich, wird dies von uns ausgeführt und in Regie zuzüglich Materialkosten verrechnet. Die von uns hergestellten Öffnungen müssen bauseits, sofort nach Fertigstellung abgesichert werden.

 

Regiearbeiten – Wartezeiten – Arbeitsunterbrechungen
Regiestunden werden für alle Arbeiten verrechnet, die nicht im normalen Umfang der Betonbohr und -schneidearbeiten enthalten sind z.B. diverse Neben- und Räumarbeiten, Gerüstarbeiten sowie Wartezeiten, die von uns nicht verschuldet werden. Regieleistungen werden je Arbeitskraft pro Stunde laut Preisliste in Rechnung gestellt. Sind durch Arbeitsunterbrechungen, welche die Firma Betonknacker GmbH nicht verschuldet hat, zusätzliche An- und Abfahrten erforderlich, so werden diese ebenfalls verrechnet. Sollten die Bohr- und  -schneidearbeiten auf einzelne Teilabschnitte aufgeteilt sein, die weiter als 25 m voneinander entfernt sind, so wird der Aufwand für das Ab- und Aufbauen bzw. Auf- und Abladen der Bohr- und Schneidegeräte in Regie pro Arbeitskraft verrechnet.

 

Strom/Wasser
Strom (380 V/16-63A) sowie ein Fließwasseranschluss im Umkreis von 30 m und ein Kran für Hebearbeiten muss bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte für die Bohr- und -schneidearbeiten kein ausreichender Stromanschluss vorhanden sein, können wir unsere Stromaggregate anbieten und die Kosten laut Preisliste verrechnen.

 

Bewehrung
Stahlschnitt e bis 2 cm² sind im Einheitspreis enthalten. Für Stahlschnitte über 2 cm² wird die gesamte Eisenschnittfläche laut Preisliste verrechnet.

 

Zuschläge
Bei Schrägbohrungen wird ein Zuschlag von 30 % verrechnet. Bei Überkopfbohrungen wird ein Zuschlag von 50 % verrechnet. Bei Arbeiten mit Montagewinkel wird ein Zuschlag von 15 % verrechnet. Bei einer Kombination werden die Zuschläge summiert. Bei Naturstein wird ein Zuschlag von 30% verrechnet sowie Trockenbohrungen 40%. Ab einer Arbeitshöhe von 3,20 m werden 20% Zuschlag verrechnet. Im Winter von 1.12. – 28.2. kommt ein Erschwerniszuschlag von 15% dazu.

 

Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit
Die Preise der Preisliste gelten nur für die Ausführung der Arbeiten in der Normalarbeitszeit:
Mo – Do 07.00 – 16.00 Uhr. Für Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden Zuschläge laut Preisliste verrechnet. Sonntag / Feiertag + 50%.

 

Absaugen des Oberflächenspülwassers: Auf Wunsch ist Firma Betonknacker GmbH bereit, das anfallende Oberflächenspülwasser abzusaugen. Es wird nach Zeitaufwand für das bereitgestellte Gerät pro Stunde laut Preisliste verrechnet. Falls der Einsatz der Arbeitskraft erforderlich ist, wird diese zusätzlich in Regie verrechnet. Ein 100%iges Absaugen des Oberflächenspülwassers ist nicht möglich. Für allfällige Wasserschäden übernimmt der Auftraggeber die alleinige volle Haftung. Bauseits muss im Umkreis von 30 m eine Möglichkeit zur Entleeren des Oberflächenspülwassers zur Verfügung gestellt werden. Müssen besondere Vorkehrungen gegen Spritzwasser (z.B. Gipskartonwände, Holzschalungen, eingerichtete Wohn- oder Büroräume, Teppich- und Parkettböden etc.) vorgenommen werden, wird der Mehraufwand in Regie und Material (z.B. Bauschutzfolie, Plastikfolie etc.) verrechnet. Wir übernehmen für Schäden, die durch im Bauteil abfließendes oder spritzendes Bohr- bzw. Sägewasser verursacht werden, keine Haftung.

 

Baustellenreinigung
Nach Beendigung der Arbeiten durch die Firma Betonknacker GmbH ist die Baustelle vom Auftraggeber zu reinigen sowie die ausgebohrten Bohrkerne und ausgesägten Bauteile abzutransportieren und zu entsorgen. Auf Wunsch werden diese Zusatzleistungen durchgeführt und als Regiestunden zuzüglich Abtransport- und Entsorgungskosten verrechnet.

 

An- und Abfahrt
Die Anfahrtskosten werden immer per Kilometer vom Firmenstandort Lessach aus laut Preisliste verrechnet.

 

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Ausmaß (Bohrungen: pro cm je nach Bohrdurchmesser, Sägearbeiten: pro m² Schnittfläche bzw. pro lfm Schnittfläche je nach Schnitttiefe, diverse Zuschläge und Aufpreise sowie Regiestunden) laut Tagesarbeitsbericht. Sollten sich anlässlich der Durchführung des Auftrages gegenüber dem Angebot oder dem Auftragsschreiben Abweichungen in der Art des bearbeitenden Materials und/oder in den Abmessungen ergeben, erfolgt die Berechnung nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Rechnungen sind immer, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart.

 

Gewährleistungen
Schadenersatz, Produkthaftung: Allfällige Mängel, bei den von der Firma Betonknacker GmbH erbrachten Leistungen, sind spätestens bei der Endabnahme durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber der Firma Betonknacker GmbH  zu rügen, ansonsten sind alle Ansprüche erloschen. Bei berechtigten Beanstandungen kann die Firma Betonknacker GmbH nach eigener Wahl die Mängel beseitigen oder eine Gutschrift erteilen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ansprüche aus Vertragsverletzungen und Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem Verhalten der Firma Betonknacker GmbH. Der Ersatz von Sachschäden eines Unternehmers nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in den Verträgen mit seinen Abnehmern ebenfalls einen entsprechenden Haftungsausschluss zu vereinbaren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Auftraggeber für alle der Firma Betonknacker GmbH entstandenen Schäden. Alle Ansprüche gegenüber der Firma Betonknacker GmbH sind mit der Höhe des einzelnen Auftragwertes begrenzt. In keinem Fall besteht ein Recht des Auftraggebers, das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise wegen Mängel oder Schäden einzubehalten.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Lessach. Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Tamsweg.